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Kündigung des Mietvertrags

Der Mietvertrag kann vom Mieter und vom Vermieter gekündigt werden. Welche Termine und Fristen einzuhalten sind, steht im Vertrag. 

Kündigung durch den Mieter

Wenn Sie als Mieter kündigen, müssen Sie das schriftlich und am besten per Einschreiben machen.
 
Achtung!
Ehepartner sind gleichberechtigt. Das bedeutet, dass die Kündigung nur gültig ist, wenn beide Ehepartner unterschrieben haben.
 

Vorzeitig ausziehen

Wer die Wohnung zu einem anderen Zeitpunkt abgeben will, als im Vertrag vereinbart ist, kann dem Vermieter einen Nachmieter vorschlagen, der bereit ist, den Mietvertrag zu übernehmen.
Der Vermieter hat rund einen Monat Zeit, um zu prüfen, ob der Nachmieter den Mietvertrag tatsächlich erfüllen und den Mietzins bezahlen kann. Wenn das nicht der Fall ist, muss der Mieter den Mietzins bis zum vertraglich vereinbarten Termin bezahlen.
 
Empfehlung
Lassen Sie sich im Fall eines vorzeitigen Auszugs durch den Mieterverband beraten.
 

Kündigung durch den Vermieter

Wenn der Vermieter kündigt, muss er ein offizielles Formular verwenden. Bei Ehepaaren schickt er beiden Ehepartnern je ein Formular in einem separaten Couvert.
 
Achtung!
In besonderen Fällen kann der Vermieter kurzfristig kündigen, zum Beispiel wenn die Miete nicht bezahlt wird.

Rekurs

Wenn Sie eine Kündigung erhalten, haben Sie 30 Tage Zeit, um sich schriftlich bei der Schlichtungsbehörde dagegen zu wehren.

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