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Nothilfe

Menschen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, haben keinen Anspruch auf Sozialhilfe. Sans-Papiers können im Notfall aber das in der Schweizer Verfassung festgeschriebene Recht auf Hilfe in Notlagen geltend machen. 

Neben abgewiesenen Asylsuchenden und Asylsuchenden mit einem Nichteintretens-
entscheid (NEE) leben auch ehemalige Saisonniers insbesondere aus Ex-
Jugoslawien und ArbeitsmigrantInnen aus nicht EU-Staaten als billige Arbeitskräfte ohne gültige Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz. Grundsätzlich haben sie alle in Notlagen Anrecht auf staatliche Unterstützung.

Was leistet die Nothilfe

Nothilfe beinhaltet eine einfache Unterkunft, Nahrung, Kleidung, medizinische Versorgung. Sie wird meist in Form von Sachleistungen erbracht.

 

Wo erhält man Nothilfe

Wer Nothilfe beantragen will, muss sich dort, wo er sich aufhält, an die Gemeinde oder an den Kanton wenden.
Für abgewiesene Asylsuchende und NEE, die Schweiz nicht verlassen können oder wollen, gibt es in den meisten Kantone bis zur freiwilligen Ausreise der Betroffenen oder zur Ausschaffung Nothilfe-Routinen. Personen aus dem Asylbereich müssen Nothilfe in dem Kanton beantragen, der für den Vollzug ihrer Wegweisung zuständig ist.

Achtung
Personen, die Nothilfe beantragen können unmittelbar in Haft genommen werden. Wenden Sie sich daher zuvor an eine der Anlaufstellen für Sans-Papiers oder eine Rechtsberatungsstelle für MigrantInnen und Asylsuchende.
 
 

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