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Invalidität

Im Falle eine Invalidität deckt  in der Schweiz die staatliche Invalidenversicherung IV das Existenzminimum der Betroffenen. 

Die IV zahlt allen in der Schweiz lebenden Menschen sowie den hier arbeitenden Grenzgängern eine Rente, wenn sie durch Krankheit oder Unfall invalid werden. Die AI hilft auch im Fall von Behinderungen, die seit der Geburt bestehen. Für Migranten und Migrantinnen gelten hier in gewissen Fällen Sonderregeln.
 
Erwerbstätige sind zusätzlich in der beruflichen Invalidenvorsorge (BVG) versichert. Im Falle einer Invalidität durch Krankheit oder Unfall erhalten sie durch die berufliche Versicherung eine zusätzliche Rente als Lohnersatz.
 
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich privat zusätzlich gegen die Folgen von Invalidität zu versichern. 
 
Achtung
Auf Grund des guten obligatorischen Unfallversicherungssystems sind die Folgen einer Invalidität nach einem Unfall vielfach besser gedeckt, als jene bei Krankheit. Prüfen Sie, ob Sie bei krankheitsbedingter Invalidität genügend abgesichert sind.

Zum Thema: Rente, Berufliche Invalidenversicherung gemäss BVG, Invalidenversicherung IV, Kinder