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Soziale Sicherheit

In der Schweiz gibt es ein dichtes Netz von Sozialversicherungen, das hier lebenden und arbeitenden Menschen und ihren Angehörigen Schutz vor Risiken bietet, deren finanzielle Folgen sie nicht allein bewältigen können. Im Zentrum stehen dabei:

  • die Alters- und Hinterbliebenenvorsorge (AHV)
  • die Invalidenvorsorge (IV)
  • der Schutz vor Folgen einer Krankheit und eines Unfalls
  • die Unterstützung bei Arbeitslosigkeit (AI)
  • die Unterstützung der Familien (Familienzulagen) und die Mutterschaftsversicherung.

Die Leistungen der Sozialversicherungen werden in Form von Renten, Erwerbsersatz und Familienzulagen ausbezahlt oder decken die Kosten bei Krankheit und Unfall.

Decken die AHV- oder IV-Renten und das übrige Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht, helfen Ergänzungsleistungen (EL).

Die Sozialversicherungen werden in erster Linie durch Beiträge vom Erwerbseinkommen finanziert. Hier beteiligen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermassen.

In der Krankenversicherung zahlt jede versicherte Person eine Prämie.

Bund und Kantone beteiligen sich mit Steuergeldern an der Finanzierung von AHV und IV. Die EL finanzieren sie ganz. Weiter unterstützen sie finanzschwache Personen bei der Zahlung ihrer Krankenkassenprämien (Prämienverbilligung).

Für AusländerInnen gelten häufig besondere Regeln

Das bilaterale Abkommen über die Personenfreizügigkeit zwischen der EU und der Schweiz koordiniert die verschiedenen nationalen Sozialversicherungssysteme und stellt SchweizerInnen und EU-BürgerInnen gleich. Mit Ausnahme von Rumänien und Bulgarien betrifft das Abkommen heute alle EU-Mitgliedstaaten.

Die Schweiz hat mit zahlreichen Staaten Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Für BürgerInnen dieser Staaten gelten besondere Regelungen.

Informationen für ausländische Staatsangehörige die unter keine Sonderabkommen fallen, finden Sie hier.

Reichen die Leistungen der Sozialwerke nicht oder sind sie nicht anwendbar, unterstützen Kantone und Gemeinden Notleidende mit Sozialhilfe.

Jeder in der Schweiz lebende Mensch hat im Notfall gemäss Verfassung im Minimum Anrecht auf Nothilfe. Dies betrifft auch abgewiesene Asylsuchende und Sans Papiers.

Zum Thema: Altersvorsorge, Arbeitslosenversicherung, Bei Invalidität, Krankenkassen, Unfallversicherung, Sozialhilfe, Nothilfe

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