Einwanderung
AusländerInnen können im Prinzip als Arbeitskräfte einwandern oder im Rahmen eines Familiennachzugs in die Schweiz kommen. Sie haben im Weiteren die Möglichkeit, zu Studien- oder Ausbildungszwecken einzureisen.
Die Einwanderung wird durch das Ausländergesetz geregelt. Dabei gelten für ZuwanderInnen aus der EU und der EFTA andere Vorschriften als für Menschen aus sogenannten Drittstaaten.
Zum Thema: Aufenthalt, Ausweise, Einreise, Ausländergesetz, Sans-Papiers