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Asyl

In der Schweiz trägt das Staatssekretariat für Migration (SEM) die Verantwortung für das Asylverfahren. Es betreibt die Empfangs- und Verfahrenszentren in Altstätten, Basel, Chiasso, Kreuzlingen und Vallorbe, wo Asylsuchende ihr Gesuch einreichen müssen.

Die Schweizer Kantone sind während der Dauer des Asylverfahrens für die Unterbringung, Betreuung und Fürsorge zuständig. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) nimmt als Dachverband der Flüchtlingshilfswerke (Caritas, HEKS, SAH, SRK, VSJF) die Interessen der Flüchtlinge und Asylsuchenden wahr.

Auch das Asylverfahren in der Schweiz ist äusserst streng und sehr komplex. Zu wissen wie das Asylrecht und Asylverfahren in der Schweiz funktionieren oder wie schriftliche Formalitäten korrekt erledigt werden, kann unter Umständen entscheidend sein, wenn es um die Aufnahme in der Schweiz oder um die Rückweisung geht. Asylsuchende, vorläufig in der Schweiz aufgenommene Menschen, Flüchtlinge, abgewiesene Asylsuchende und Sans-Papiers müssen sich in der Schweiz in zahlreichen Situtationen zurechtfinden. Entschiedend ist häufig ein Detail.

Nutzen Sie deshalb die gesamte Palette der Informationen und / oder wenden Sie sich an unsere Onlineberatung.

Zum Thema: Asylverfahren, Asylgesetz, Aufenthalt, Rückkehr, Rechtsberatung

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